Einfache elektronische Signaturen (SES) umfassen jede Art von elektronischem Nachweis – z. B. einen eingetippten Namen, ein Bild einer Unterschrift oder das Anhaken eines Feldes – der die Absicht zur Unterzeichnung ausdrückt.
Auch wenn SES in manchen Fällen rechtlich zulässig sein können, beinhalten sie nicht:
- eine verifizierte Identität der unterzeichnenden Person,
- einen technischen Schutz vor nachträglicher Manipulation des Dokuments,
- oder ein nachvollziehbares Audit-Protokoll.
swipesign konzentriert sich bewusst auf fortgeschrittene (AES) und qualifizierte (QES) elektronische Signaturen, da diese höhere Anforderungen an Sicherheit und Rechtssicherheit erfüllen – insbesondere bei grenzüberschreitenden, geschäftlichen oder regulierten Anwendungsfällen.
Durch die Verwendung starker Authentifizierungsverfahren und manipulationssicherer Technologien stellen wir sicher, dass alle über swipesign unterzeichneten Dokumente:
- überprüfbar sind,
- den internationalen Compliance-Anforderungen entsprechen,
- und vor Gericht Bestand haben können.
Unser Ziel ist es, beide Parteien bei jeder Vereinbarung bestmöglich zu schützen – und einfache Signaturen (SES) bieten dafür nicht das erforderliche Maß an Vertrauen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.